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Kredite und Öffentliche Informationen

Beihilfen

Offenlegungspflichten für Öffentliche Mittel

Die von unserem Unternehmen erhaltenen staatlichen Beihilfen und De-minimis-Beihilfen sind im nationalen Verzeichnis der staatlichen Beihilfen gemäß Art. 52 des Gesetzes 234/2012 aufgeführt und können unter folgendem Link eingesehen werden: 01481210225
Benefit

Benefit-Bericht

In Übereinstimmung mit Art. 1, Absatz 382 des Gesetzes 208/2015 hat das Unternehmen den Jahresbericht über die Verfolgung des Gemeinwohls erstellt, der die spezifischen Ziele, die Modalitäten und die Maßnahmen zur Verfolgung der in der Satzung vorgesehenen Gemeinwohlziele, die Bewertung der erzielten Auswirkungen und die Beschreibung der neuen Ziele beschreibt. SADESIGN srl hat als Benefit-Unternehmen im Laufe des Geschäftsjahres Ziele des Gemeinwohls verfolgt und dabei nachhaltige Praktiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Organisation gefördert. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen: die Steigerung der Anzahl umweltfreundlicher Produkte, Initiativen im Bereich der betrieblichen Sozialleistungen, die Teilnahme am Global Compact der Vereinten Nationen und die Unterstützung regionaler Projekte. Der Bericht wurde vom Impact Manager ANDREA STENICO erstellt und datiert auf den 30.05.2025.

Laden Sie den Bericht 2024 herunter (ITA)